In West-Berlin hatte es bereits seit 1979 Wohnungsbesetzungen gegeben. Diese sogenannten Instandbesetzungen richteten sich gegen den trotz der Wohnungsnot anhaltenden Trend, bestehende Wohnungen verfallen zu lassen, um sie abzureißen und durch teurere Wohnungen zu ersetzen. Die „InstandbesetzerInnen“ besetzten einige vom Abriss bedrohte Häuser und renovierten sie. Die von Kreuzberg ausgehende Bewegung wuchs schnell, und bis Ende 1982 waren ca. 249 Häuser von den Besetzungen betroffen. Um neue Besetzungen und gewalttätige Auseinandersetzungen mit den BesetzerInnen zu vermeiden, wurde die „Berliner Line“ entwickelt, die beinhaltete, dass neue Besetzungen innerhalb von 24 Stunden geräumt werden sollten, bestehende Besetzungen hingegen nur dann, wenn der Eigentümer oder die Eigentümerin sich in Berlin befand und Anzeige erstattete. Außerdem musste eine Genehmigung für den Abriss vorliegen, damit die Abrissarbeiten direkt nach der Räumung beginnen konnten. Einige Häuser wurden daraufhin geräumt, andere Besetzungen durch Miet- oder Kaufverträge legalisiert.
Aufruf zur Besetzung der Mainzer Straße
Nach dem Mauerfall kam es auch in Ost-Berlin in verschiedenen Bezirken der Stadt zu besetzten Häusern und unterschiedlichen Wohnprojekten. Auf der Demonstration zum 1. Mai 1990 wurde erstmals dazu aufgerufen, auch Häuser in der Mainzer Straße zu besetzen. In der West-Berliner Autonomenzeitung Interim wurden zudem explizit die Häuser genannt, die leer standen.
Einige Häuser der Mainzer Straße wurden daraufhin besetzt und bewohnbar gemacht. Es entstanden unter anderem ein Frauen- und Lesbenhaus, ein Schwulenhaus, Kneipen, eine Buchhandlung, eine Funkzentrale und abwechslungsreiche Aktivitäten. Die BesetzerInnen waren keine homogene Gruppe, sondern unterschieden sich in ihren politischen Ansichten, Interessen und auch in den Verhandlungsstrategien und Vorstellungen für ihre Häuser. Sie diskutierten und besprachen sich jedoch zu großen Teilen im „BesetzerInnen-Rat“, der später zu einem Verhandlungsgremium wurde.
Manche AnwohnerInnen der Mainzer Straße, die nicht in besetzten Häusern lebten, fühlten sich durch die sowohl aus Ost- wie auch aus Westdeutschland stammenden BesetzerInnen gestört und schlossen sich zu einer Bürgerinitiative gegen die unliebsamen Nachbarn zusammen. Die Volkspolizei ließ die HausbesetzerInnen jedoch größtenteils gewähren. Man befand sich im Sommer 1990 praktisch in einem rechtsfreien Raum, da die Situation seit dem Mauerfall in Ost-Berlin unübersichtlich geworden war und die Polizei kaum eingriff.
Juli 1990: Die Polizei beginnt durchzugreifen
Ab dem 24. Juli 1990 wurde jedoch auch in Ost-Berlin die „Berliner Linie“ aus West-Berlin übernommen, nach welcher Häuser, die nach diesem Datum besetzt wurden, sofort geräumt werden sollten. Diese Räumungen wurden von der Polizei zunehmend durchgesetzt.
Am 14. November 1990 wurden auch die besetzten Häuser in der Mainzer Straße geräumt. Die Häuser waren zwar schon vor dem 24. Juli besetzt worden, doch war es bei der Räumung von neu besetzten Häusern in der Pfarr- und Cotheniusstraße zwei Tage zuvor zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und HausbesetzerInnen aus der Mainzer Straße gekommen, als diese sich mit den BesetzerInnen der geräumten Häuser solidarisierten. Die Räumung der Mainzer Straße war für viele Beteiligte ein traumatisierendes Erlebnis, denn es kam zu einer brutalen Straßenschlacht zwischen den HausbesetzerInnen und der Polizei.
Der Einsatz zur Räumung der Mainzer Straße war sehr umstritten und hatte sogar politische Folgen, denn er führte zum Rücktritt zweier Senatorinnen und zur Auflösung der rot-grünen Koalition unter Walter Momper.
Dina Tsakalos, Februar 2016
Broschüre zu Wohnraumpolitik und Hausbesetzungen. Herausgegeben von der Öffentlichkeitsgruppe der besetzten Häuser in Friedrichshain, mit freundlicher Genehmigung von René Wallat
Literaturverzeichnis
A.G. Grauwacke (Hrsg.), Autonome in Bewegung. Aus den ersten 23 Jahren, Berlin u.a. 2003.
Susan Arndt u.a. (Hrsg.), Berlin, Mainzer Straße. Wohnen ist wichtiger als das Gesetz, Berlin 1992.