Auf der Basis eines Interviews mit dem Historiker Dr. Udo Grashoff, geführt von Sara Stammnitz im Januar 2016
Wie gestaltete sich die Wohnungspolitik der DDR? Wie funktionierte das System der Wohnungsvergabe?
Udo Grashoff: Der Staat hatte das alleinige Recht auf Vergabe von Wohnungen. In den Städten waren es die Abteilungen für Wohnungspolitik der Räte der Stadtbezirke, die bestimmten, wer eine Wohnung bekam und wer nicht. Erst nach der Erteilung einer Wohnraumzuweisung durfte der Mieter mit dem Vermieter einen Mietvertrag abschließen – ganz gleich, ob das Haus einem Privateigentümer, einer Genossenschaft oder dem VEB Gebäudewirtschaft gehörte. Die „Wohnraumlenker“ stellten Vergabepläne auf, um sozial bedürftige oder vom Staat vordringlich gebrauchte Wohnungssuchende zu versorgen. Nicht verheiratete, kinderlose junge Menschen hatten praktisch keine Chance, eine eigene Wohnung zu bekommen.
Was versteht man unter dem Begriff „Schwarzwohnen“?
Udo Grashoff: Schwarzwohnen war eine in der DDR weit verbreitete Bezeichnung für das Wohnen ohne Zuweisung. Es gab auch andere Bezeichnungen, in Berlin sprach man meist von Wohnungsbesetzung. Rechtlich gesehen, handelte es sich beim Wohnungsbezug ohne staatliche Zuweisung um eine Ordnungswidrigkeit. Die deswegen verhängten Geldstrafen bewegten sich im Bereich von 50 bis 500 Mark. Die meisten Schwarzwohner zahlten anonym Miete, weshalb die sprachliche Nähe zum Schwarzfahren irreführend ist. Es ging nicht darum, Geld zu sparen – die Mieten waren lächerlich niedrig –, es ging darum, eine eigene Wohnung zu haben.
Politische Motive spielten, anders als in Westeuropa, nur in seltenen Ausnahmefällen eine Rolle. Illegales Wohnen war auch mehr als jugendliches Aufbegehren. Wenngleich viele junge Leute schwarz einzogen, griffen auch Schichtarbeiter, die mit ihrer Familie in beengten Verhältnissen wohnten, und Frauen, die nach der Ehescheidung mit ihrem ehemaligen Partner weiter zusammenwohnen mussten, zu dieser Form der Selbsthilfe.
Gründe für den Leerstand
Die sozialistische Wohnungspolitik und das Wohnungsbauprogramm in der DDR erzeugten neben neuem Wohnraum gleichzeitig auch eine Reihe neuer Missstände. Die Mietpreise blieben auf dem Niveau der 1930er Jahre stehen. Wohnen war für heutige Verhältnisse unvorstellbar günstig. Daraus resultierten aber wiederum ein massenhafter Verfall von Altbauten und hohe Leerstandsquoten. Staatlichen sowie privaten EigentümerInnen wurden durch die starren Rahmenbedingungen nahezu alle Möglichkeiten zur Erhaltung oder Entwicklung ihrer Immobilien genommen.
Das Phänomen des Einzugs ohne Zuweisung lässt sich bis in die späten 1960er Jahre zurückverfolgen und war spätestens seit Ende der 1970er Jahre in den Großstädten der DDR keine Seltenheit mehr. Der Leerstand in Ostberlin war enorm. Bei einer Gesamterfassung im Jahr 1980 wurden insgesamt 6237 leerstehende Wohnungen verzeichnet. An der Spitze standen dabei die Bezirke Prenzlauer Berg und Friedrichshain mit jeweils etwa 1500 unbewohnten Wohnungen. Ein Teil dieser vermeintlich leerstehenden Räumlichkeiten war jedoch illegal bewohnt. Im Bezirk Friedrichshain hatte es beispielsweise 1979 insgesamt 534 unberechtigte Wohnungsbezüge gegeben.
Wie gestalteten sich unterschiedliche Strategien des Schwarzbezugs?
Udo Grashoff: Der Schwarzbezug musste unauffällig sein. Manche verkleideten sich als Handwerker, andere als Jugendbrigade, wieder andere taten so, als ob sie eine Zuweisung hätten. Nach dem Einzug versuchten viele, sich zu legalisieren. Bei den Verhandlungen mit der Abteilung Wohnungspolitik brauchte man Ausdauer, aber die Chancen standen nicht schlecht. In Berlin-Friedrichshain beispielsweise konnten nach einer Kontrollaktion im Jahr 1979 fünf von sechs Wohnungsbesetzern in der Wohnung bleiben. Gute Argumente hatte man bei den Gesprächen, wenn man entweder auf die erheblichen Baumaßnahmen verwies, die man in Eigenleistung erbracht hatte, oder die besondere Bedürftigkeit herausstellte.
Neben systematischen Kontrollaktionen durch die Abteilung für Wohnungspolitik der Räte der Stadtbezirke, die jedoch eher selten waren, kontrollierten ehrenamtliche Wohnungskommissionen den Leerstand der Wohnbezirke. Außerdem wurden SchwarzwohnerInnen unter anderem durch VermieterInnen – wie beispielsweise die VEB Gebäudewirtschaft – oder durch Denunziation von Nachbarn und Nachbarinnen entdeckt und gemeldet. Weitere Möglichkeiten bestanden zum Beispiel im Aufspüren der illegalen BewohnerInnen durch Volkspolizei und Staatssicherheit, was jedoch sehr selten vorkam.
Vielfach gab es auch „wohlwollende NachbarInnen“, die froh waren, dass leerstehende Wohnungen im Haus fortan bewohnt wurden. Das konnte verschiedene Gründe haben: Manche freuten sich darüber, dass so der Verfall des Hauses aufgehalten wurde oder es weniger einsam war.
Der Schwarzbezug war im Einzelfall eine Glückssache. Einige SchwarzwohnerInnen lebten über ein Jahrzehnt in unterschiedlichen Räumlichkeiten, andere wurden mehrfach hintereinander aufgespürt und teilweise wieder auf die Straße gesetzt.
Schwarzwohnen als Strafdelikt
Das Wohnen ohne Zuweisung galt als eine Ordnungswidrigkeit und führte – insofern diese bekannt wurde – in der Regel zu einer Geldstrafe und einer Räumungsaufforderung. Diese Geldstrafen galten aber nicht nur den illegalen Bewohnern und Bewohnerinnen selbst, sondern mitunter auch denjenigen, die derartige Einzüge begünstigt hatten. Das Ziel der Ordnungsstrafverfahren war es, die staatliche Hoheit über die Wohnungsvergabe innerhalb der DDR zurückzuerlangen. Die Möglichkeiten, einen vollzogenen Schwarzbezug rückgängig zu machen, waren jedoch begrenzt. Laut §123 des Zivilgesetzbuchs der DDR setzte die Räumung einer Wohnung die Zuweisung anderen Wohnraums voraus, der aber in den besagten Fällen eben nicht vorhanden war. Aufgrund der damit fehlenden juristischen Druckmittel versuchten die zuständigen Behörden, die SchwarzwohnerInnen verbal zu manipulieren und dabei politische Organisationen und Betriebe einzubinden, sodass sie teils freiwillig wieder auszogen. Außerdem konnten zur Durchsetzung von Räumungsaufforderungen Zwangsgelder zwischen 3000 und 4000 Mark verhängt werden.
Im Gegensatz zu den begrenzten Machtmitteln der Staatsmacht hatten SchwarzwohnerInnen eine Reihe von Handlungsoptionen. Diese waren unter anderem die Verdeutlichung einer sozialen oder gesundheitlichen Notsituation, eine beabsichtigte oder bereits erbrachte Bauleistung sowie anonyme Mietzahlungen. Nachträgliche Genehmigungen des Wohnungsbezugs wurden auch durch psychologisches Verhandlungsgeschick bis hin zu Bestechungsgeschenken oder durch die Drohung, einen Ausreiseantrag zu stellen, begünstigt. Generell standen die Chancen, in einer schwarz bezogenen Wohnung bleiben zu dürfen, nicht schlecht. In Berlin-Friedrichshain lag der Anteil der illegal Eingezogenen, die ihre Wohnung nicht wieder verlassen mussten, im Jahr 1979 bei 86 Prozent.
Der Wohnungsmangel blieb bis zum Ende der DDR bestehen. Zahlreiche bewohnte Wohnungen befanden sich bis dato in einem miserablen Zustand. Das Phänomen des Schwarzwohnens galt in der späten DDR zunehmend als normal. Begünstigt durch die eingeschränkten Sanktionsmöglichkeiten des Staates war es kein Randphänomen der Gesellschaft mehr. Insgesamt gelang es den staatlichen Behörden bis zuletzt nicht, den illegalen Wohnungsbezug einzudämmen.
Sara Stammnitz, März 2016
Literaturverzeichnis
Udo Grashoff, Schwarzwohnen. Die Unterwanderung der staatlichen Wohnraumlenkung in der DDR, Göttingen 2011.